In Bayern gelten seit Montag den 18.01.2021 erweiterte Regeln zur Atemschutzmaskenklasse. Es ist erforderlich eine FFP2 Schutzmaske in öffentlichen Bereichen und in Geschäften zu tragen. Dies gilt auch für physiotherapeutische Praxen.
Bitte bringen Sie bei Besuchen in unserer Praxis einen FFP2 Mund- und Nasenschutz mit.
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung und werden alle Hygienemaßnahmen einhalten um Ihnen den bestmöglichen Schutz zu bieten.